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Steuern: Was erlaubt das Gesetz, welche Optimierungen sind zulässig
Das Flawiler Wirtschaftsforum sorgte für eine Auslegeordnung, was die Steuerreformen für Unternehmen bringen.
Niklaus Jung
Das von der Gemeinde Flawil initiierte jährliche Wirtschaftsforum im Lindensaal galt dem Thema "Steuerliche Optimierungen". Die anwesenden Geschäftsleute und Unternehmer erhielten einen Einblick in die Gesetzesparagraphen seitens des kantonalen Steueramtes mit Andreas Wurster. Der Steuerexperte Andreas Dudli aus Gossau zeigte im zweiten Teil die geschickte Nutzung der Optimierungsmöglichkeiten, welche nicht unwesentliche Finanzvorteile ergeben können.
Gemeindepräsident Werner Muchenberger sah in seiner Einführung keinen Widerspruch, wenn die Gemeinde als Steuernempfänger für Optimierungen im Steuerbereich plädiere. Als öffentlicher Dienstleister wollten sie auch auf diesem Gebiet die Beratungsfunktion nicht vernachlässigen. Nicht zuletzt gehe es auch darum, die Auswirkungen aus den laufenden Gesetzesreformen bekannt zu machen.
Was erlaubt das Gesetz Andreas Wurster, Berater beim Kantonalen Steueramt für Unternehmen, widmete sich in seinen Ausführungen insbesondere den Gesetzesreformen seit dem Jahr 2009 und gab auch einen Ausblick über bevorstehende Reformen beim Kanton und dem Bund. Schon beim Gesetzesnachtrag 2009 hätten die Unternehmen bei der Vermögenssteuer (1,9 neu 1,7 Promille) und bei der Gewinnsteuer (4,5 neu 3,75%) profitiert. Auch sei der Deckel bei der Eigenmietwerbesteuerung (9'000 Fr.) weggefallen.
Ab Januar 2011 treten eine ganze Reihe Steuererleichterungen in Kraft wie: Bewertung Wertschriften Geschäftsvermögen zum Steuersatz Einkommen; Steueraufschub bei Übertragung von Geschäftsliegenschaften ins Privatvermögen; Entlastung der Liquidationsgewinne und Ausweitung des Beteiligungssatzes von 10 auf 20%. Im 6. Nachtrag der Revision kommt auch der Steuerabzug über 7'500 Franken für Kinderfremdbetreuung. Nebst Abschaffung der Dumontpraxis kommt auch der schnellere Ausgleich der kalten Progression bei der Schwelle von 3%. Wurster wies darauf hin, dass die steuerlichen Entlastungen von 2007 bis 2011 für den Kanton Ausfälle von total 726 Mio ergeben, allein für Unternehmen seien es 188 Mio.
Beim Bund sind verschiedene Korrekturen in Beratung wie die Abschaffung der Pauschalsteuer; Mitarbeiterbeteiligungen; Steuerbefreiung beim Feuerwehrsold und weniger Bürokratie im Steuersystem. Wurster stellte die Bemühungen auf weniger Bürokratie in Frage, wenn man die Schaffung von immer neuen Ausnahmen verfolge. Wurster wies weiter auf die Abstimmung der SP-Initiative im November hin mit der Festlegung einer Minimalsteuer bei Einkommen über 250'000 und Vermögen über 2 Mio Franken.
Finanzvorteile mit Optimierung Eingangs seiner Ausführungen wies der Gossauer Finanzexperte Stefan Dudli auf das steigende Beratungspotential hin, ausgelöst durch laufende Gesetzesnachträgen. Lohn versus Dividende: Mit höherem Dividendenbezug statt Lohn ergibt sich zwar eine tiefere Steuerbelastung verschlechtert jedoch die Altersvorsorge, Krankentaggeld und Unfallversicherung. Bei Übertreibungen hat man nach Dudli auch einen Überprüfung der der Angemessenheit des Lohnes seitens der AHV zu gewärtigen, Beiträge umgangen zu haben.
Stefan Dudli ging weiter umfassend auf die Besteuerung von Liquidationsgewinne ein bei Geschäftsaufgaben. Im Kanton St.Gallen wird der ganze Gewinn besteuert, unabhängig von allfälligen Vorsorgelücken. Beim Bund fänden Vorsorgelücken Berücksichtigung. Die neue Gesetzesregelung erlaubt ab 2011 eine deutlich tiefere Steuerbelastung, Geschäftsaufgaben sollen deshalb auf nächstes Jahr verschoben werden, riet der Finanzexperte. Verpachtung eines Geschäftes statt Aufgabe ist nur möglich, wenn auch die Geschäftsbeziehungen an den Pächter übergehen, an sonst gilt dies als Vermietung.
Abschliessend ging Stefan Dudli auf Reservebildungen ein, zwecks Steuerersparnisse. So könnten anstehende Aufwändungen im Umweltschutzbereich über 2-3 Jahre geltend gemacht werden. Dazu gehörten auch Ersatzbeschaffungen im Umfang stiller Reserven und bevorstehende Firmenjubiläen. Erhebliche Einsparungen ergäben auch Arbeitgeberbeitragsreserven für Pensionskassen, bis zum 5-fachen Beitrag steuerwirksam.
Abschliessend bedankte sich Gemeindepräsident Muchenberger bei den Referenten in der Hoffnung, dass nach deren Optimierungsvorschlägen doch noch etwas Steuergelder bei der Gemeinde eintreffen werden nach dem Ausspruch: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist". Gemeinderätin Erika Schiltknecht, Vorsteherin der Wirtschaftsgruppe schloss das Forum mit der Einladung zum Austausch beim nachfolgenden Apero.
Steueroptimierung ist auch Geschäftsgeheimnis Für jeden Unternehmer ist Steueroptimierung ein Thema, welches ihn wiederkehrend beschäftigt. Dass der Gesetzgeber und das Gegenüber mit dem Steuerberater nicht immer die gleiche Optik haben wurde am Forum deutlich, als Stefan Dudli zu einer seiner Antworten anfügte: "Vom Steueramt werden sie vielleicht eine andere Antwort erhalten".
So hat wohl jeder Unternehmer sich die eigene Version der Steueroptimierung, wohl in Zusammenarbeit mit seinem Steuerberater, zurecht gelegt und will diese nicht in aller Öffentlichkeit ausbreiten. Die eher kargen Fragestellungen am Schluss könnten nicht zuletzt auch Grund dafür sein, gewisse Themen nicht in Anwesenheit des "Steuervogts" anzusprechen. Der abschliessende Apero ermöglichte wohl eher Fragestellungen im kleinen Kreise, um auch über eher heikle Fragen einen Antwort zu bekommen, welche letztlich auch die Hürde des Steueramtes schafft. Dabei hatte auch der Steuerberater des Kantons Andres Wurster seine Gesprächspartner. Niklaus Jung
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